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   VGH Bayern, 01.12.2014 - 22 ZB 14.1594   

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VGH Bayern, 01.12.2014 - 22 ZB 14.1594 (https://dejure.org/2014,41409)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.12.2014 - 22 ZB 14.1594 (https://dejure.org/2014,41409)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Dezember 2014 - 22 ZB 14.1594 (https://dejure.org/2014,41409)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung einer optisch bedrängenden Wirkung für eine Wohnnutzung im Außenbereich im Rahmen der Genehmigung einer Windkraftanlage

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG, § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 1 und Satz 3 BauGB, § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO
    Immissionsschutzrecht: Im Außenbereich gelegene Wohnnutzung muss mit Windkraftanlagen rechnen | Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Gerichtliche Verpflichtung der Behörde zur Genehmigung; Konzentrationsflächenplanung der Standortgemeinde; ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG, § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 1 und Satz 3 BauGB, § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO
    Immissionsschutzrecht: Im Außenbereich gelegene Wohnnutzung muss mit Windkraftanlagen rechnen | Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Gerichtliche Verpflichtung der Behörde zur Genehmigung; Konzentrationsflächenplanung der Standortgemeinde; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei hinreichendem Abstand einer Windkraftanlage zu Wohnbebauung im Außenbereich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei hinreichendem Abstand einer Windkraftanlage zu Wohnbebauung im Außenbereich

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Außenbereichsanwohner muss optische Auswirkung einer Windkraftanlage hinnehmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 284
  • DVBl 2015, 314
  • BauR 2015, 657
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2014 - 22 ZB 14.1594
    Bei der auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkten gerichtlichen Überprüfung der artenschutzfachlichen Einschätzungen (BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274/293 Rn. 59 ff. zum Fachplanungsrecht; BVerwG U.v. 21.11.2013 - 7 C 40/11 - NVwZ 2014, 524 und BVerwG, U.v. 27.06.2013 - 4 C 1/12 - zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren) ist zu beachten, dass der Gesetzgeber nicht festgelegt hat, welche Anforderungen an die Art und den Umfang der artenschutzfachlichen Bestandsaufnahme sowie die Erfassung und Bewertung der vorhabenbedingten Einwirkungen zu stellen sind.

    An einer untergesetzlichen Maßstabsbildung mittels Durchführungsverordnungen oder normkonkretisierender Verwaltungsvorschriften fehlt es ebenfalls (BVerwG, U.v. 21.11.2013 - 7 C 40/11 - NVwZ 2014, 524; im Anschluss BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - Rn. 45).

    Das Gericht ist daher verpflichtet, zu überprüfen, ob die artenschutzfachlichen Untersuchungen sowohl in ihrem methodischen Vorgehen als auch in ihrer Ermittlungstiefe im Gesamtergebnis ausreichten, um die Behörde in die Lage zu versetzen, die Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sachgerecht zu überprüfen (BVerwG, U.v. 21.11.2013 - 7 C 40/11 - NVwZ 2014, 524, 525; BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - Rn. 45).

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2014 - 22 ZB 14.1594
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).

    Für eine Darlegung muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen substantiiert dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).

  • VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.1785

    Windkraftanlage; Gebot der Rücksichtnahme; optisch bedrängende Wirkung (bejaht)

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2014 - 22 ZB 14.1594
    Dabei können aber bestimmte Abstände als grobe Anhaltswerte für oder gegen eine Verletzung des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots herangezogen werden (vgl. BayVGH, U.v. 29.5.2009 - 22 B 08.1785 - juris Rn. 15, 20 ff. m.w.N.).

    Als Kriterien für eine optisch bedrängende Wirkung können auch die Lage bestimmter Räume und deren Fenster sowie von Terrassen und Ähnlichem zur Windkraftanlage, eine bestehende oder in zumutbarer Weise herstellbare Abschirmung des Wohngrundstücks in Richtung der Windkraftanlage, die Hauptwindrichtung und damit die häufigste Stellung des Rotors zu einem Wohnhaus, die topographische Situation, ein Sichtschutz durch Waldgebiete oder Gebäude, weitere Beeinträchtigungen durch bereits vorhandene Windkraftanlagen sowie die planungsrechtliche Lage des Wohnhauses herangezogen werden (vgl. BayVGH, U.v. 29.05.2009 - 22 B 08.1785 - juris Rn. 17, 23 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2014 - 22 ZB 14.1594
    Bei der auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkten gerichtlichen Überprüfung der artenschutzfachlichen Einschätzungen (BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274/293 Rn. 59 ff. zum Fachplanungsrecht; BVerwG U.v. 21.11.2013 - 7 C 40/11 - NVwZ 2014, 524 und BVerwG, U.v. 27.06.2013 - 4 C 1/12 - zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren) ist zu beachten, dass der Gesetzgeber nicht festgelegt hat, welche Anforderungen an die Art und den Umfang der artenschutzfachlichen Bestandsaufnahme sowie die Erfassung und Bewertung der vorhabenbedingten Einwirkungen zu stellen sind.

    Die Prüfung muss sich am Maßstab praktischer Vernunft orientieren (vgl. BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 ff. Rn. 54 ff.; im Anschluss BayVGH, B.v. 30.4.2014 - 22 ZB 14.680 - Rn. 13).

  • BVerwG, 15.04.2013 - 1 B 22.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2014 - 22 ZB 14.1594
    Ein Rechtssatz beschreibt den Inhalt einer Norm, indem er diese als abstrakten richterrechtlichen Obersatz näher konkretisiert (vgl. BVerwG, B.v. 15.4.2013 - 1 B 22/12 - NVwZ-RR 2013, 774/777 f. Rn. 23).
  • VGH Bayern, 16.01.2014 - 22 ZB 13.2608

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für vier Windkraftanlagen; optisch

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2014 - 22 ZB 14.1594
    Das Verwaltungsgericht hat keinen solchen Rechtssatz aufgestellt, sondern eine von der hierzu maßgeblichen Rechtsprechung geforderte differenzierte Einzelfallprüfung bei einem Abstand von mehr als dem Zwei- aber weniger als dem Dreifachen der Gesamthöhe eines Windkraftanlage vorgenommen (vgl. Urteil S. 12 f. mit Verweis u.a. auf BayVGH, B.v.16.1.2014 - 22 ZB 13.2608 - juris Rn. 10) und im vorliegenden Einzelfall im Ergebnis eine optisch bedrängende Wirkung verneint.
  • VGH Bayern, 01.12.2014 - 22 C 14.1595

    Streitwert für ein Verfahren auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2014 - 22 ZB 14.1594
    Da die geschätzten Herstellungskosten nach insoweit unwidersprochenen Angaben im Parallelverfahren (22 C 14.1595) 4.324.000 Euro betragen, ergibt sich als Streitwert ein Zehntel, somit 432.400 Euro.
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2014 - 22 ZB 14.1594
    Das Rücksichtnahmegebot schützt die Nachbarschaft vor unzumutbaren Einwirkungen eines Bauvorhabens, wozu optisch bedrängende Wirkungen gehören können (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1.78; BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85), wie sie im Einzelfall auch von einer Windkraftanlage durch die Höhe ihres Mastes und die Breite ihrer sich drehenden Rotorblätter ausgehen können (vgl. BVerwG, B.v. 11.12.2006 - 4 B 72/06 - juris Rn. 4, 10).
  • BVerwG, 16.09.2014 - 4 B 48.14

    Divergenzrüge bei Missachtung der Einschätzungsprärogative der Fachbehörden

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2014 - 22 ZB 14.1594
    Mittlerweile ist durch die Rechtsprechung im Übrigen geklärt, dass der Windkrafterlass mangels Normcharakters nicht verbindlich ist, aber den darin enthaltenen naturschutzfachlichen Aussagen als antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität eine besondere tatsächliche Bedeutung zukommt (BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - Rn. 45; bestätigt durch BVerwG, B.v. 16.9.2014 - 4 B 48.14 - juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2007 - 8 A 2042/06

    Optisch bedrängende Wirkung einer 99,9 m hohen Windkraftanlage auf ein 239 m

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2014 - 22 ZB 14.1594
    Wer im Außenbereich wohnt, muss grundsätzlich mit der Errichtung dort privilegierter Windkraftanlagen und deren optischen Auswirkungen rechnen (vgl. OVG NRW, B.v. 17.1.2007 - 8 A 2042/06 - juris Rn. 17; HessVGH, B.v. 26.9.2013 - 9 B 1674.13 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 14.03.2013 - 22 ZB 13.103

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; wesentliche

  • VGH Bayern, 30.04.2014 - 22 ZB 14.680

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für acht Windkraftanlagen

  • VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Entgegenstehen von

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 16.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

    Eine Wohnbebauung im Außenbereich muss grundsätzlich damit rechnen, dass in ihrer Nähe "so etwas geschieht" (BVerwG, Beschluss vom 9. November 1979 - 4 N 1.78 - BVerwGE 59, 87 = juris Rn. 50), dass mithin eine privilegierte Nutzung - wie hier nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB - aufgenommen wird (VGH München, Beschluss vom 1. Dezember 2014 - 22 ZB 14.1594 - BauR 2015, 657 = juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 2.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

    Sie muss grundsätzlich damit rechnen, dass in ihrer Nähe "so etwas geschieht" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 1979 - 4 N 1.78 - BVerwGE 59, 87 = juris Rn. 50), dass mithin eine privilegierte Nutzung aufgenommen wird (VGH München, Beschluss vom 1. Dezember 2014 - 22 ZB 14.1594 - BauR 2015, 657 = juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für einen Windpark (Wechsel des

    Der hiernach gewonnene Eindruck bestätigt die - auch vom Verwaltungsgerichtshof angewandte (BayVGH, B.v. 1.12.2014 - 22 ZB 14.1594 - BayVBl 2015, 306) - Faustregel, wonach bei einem Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windkraftanlage von mindestens der dreifachen Gesamthöhe der Anlage diese Anlage regelmäßig nicht "optisch bedrängend" auf die Wohnnutzung wirkt.
  • VG Ansbach, 23.10.2020 - AN 17 S 20.01693

    Baugenehmigung zum Bau eines Mobilfunkmastes

    Grundsätzlich gilt aber, dass im Außenbereich auch eine Wohnnutzung mit der Errichtung privilegierter Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB und deren optischen Auswirkungen rechnen muss (BayVGH, B.v. 1.12.2014 - 22 ZB 14.1594 - NVwZ-RR 2015, 284 Rn. 20).

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Rücksichtnahmegebot verletzt sein kann, wenn dem Bauvorhaben eine (optisch) erdrückende oder abriegelnde Wirkung zukommt (etwa BayVGH, B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 1.12.2014 - 22 ZB 14.1594 - NVwZ-RR 2015, 284).

    Hinsichtlich von Windkraftanlagen in der Nähe einer Wohnbebauung werden bestimmte Abstände als grobe Anhaltswerte für oder gegen eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots herangezogen; von einer Verletzung wird regelmäßig bei einem Abstand von weniger als dem Zweifachen der Gesamthöhe der Windkraftanlage ausgegangen (zur Abstufung bei Windrädern im Einzelnen BayVGH, B.v. 1.12.2014 - 22 ZB 14.1594 - NVwZ-RR 2015, 284 Rn. 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2017 - 8 B 1233/16

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 8 A 2042/06 -, ZNER 2007, 79 = juris Rn. 17; Bay. VGH, Beschluss vom 1. Dezember 2014 - 22 ZB 14.1594 -, NVwZ-RR 2015, 284 = juris Rn. 20.

    vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 8 A 2764/09 -, NuR 2010, 888 = juris Rn. 67; Bay. VGH, Beschluss vom 1. Dezember 2014 - 22 ZB 14.1594 -, NVwZ-RR 2015, 284 = juris Rn. 20.

  • VG Freiburg, 23.09.2016 - 6 K 2683/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 19

    Ferner muss berücksichtigt werden, dass sich das Anwesen des Antragstellers im Außenbereich befindet und hierdurch gegenüber einem dort ebenso privilegierten Vorhaben in seiner Schutzwürdigkeit gemindert ist (vgl. zu diesem die o.g. Vermutungsregel zulasten eines drittbetroffenen Nachbarn relativierenden Gesichtspunkt: Bay. VGH, Beschl. v. 01.12.2014 - 22 ZB 14.1594 -, Rn. 15 ff., juris).
  • VGH Bayern, 30.08.2017 - 22 ZB 16.1376

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer

    Die Anträge des Beklagten und der zu jenem Rechtsstreit beigeladenen Standortgemeinde (der jetzige Kläger war an dem damaligen Verfahren nicht beteiligt), die Berufung gegen das Urteil vom 13. Mai 2014 zuzulassen, lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 1. Dezember 2014 (22 ZB 14.1594 - DVBl 2015, 314) ab.

    Hinsichtlich der vom Kläger geltend gemachten optisch bedrängenden Wirkung verwies das Verwaltungsgericht auf die diesbezüglichen Ausführungen in seinem Urteil vom 13. Mai 2014 (M 1 K 13.995 - juris) und im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 1. Dezember 2014 (22 ZB 14.1954 - DVBl 2015, 314 Rn. 15 ff.); deren Richtigkeit sei durch den vom Verwaltungsgericht am 5. April 2016 eingenommenen Augenschein bestätigt worden.

    Das Verwaltungsgericht hat es im angefochtenen Urteil unter Bezugnahme auf die diesbezüglichen Ausführungen im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 1. Dezember 2014 (22 ZB 14.1594 - DVBl 2015 Rn. 17) als zumutbar angesehen, dass der Kläger durch derartige Maßnahmen einer etwaigen optisch bedrängenden Wirkung, die sich zu seinen Lasten aus dem Vorhaben des Beigeladenen ergibt, entgegentritt.

  • VGH Bayern, 24.03.2015 - 22 ZB 15.113

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

    Als Kriterien für eine optisch bedrängende Wirkung können auch die Lage bestimmter Räume und deren Fenster sowie von Terrassen und Ähnlichem zur Windkraftanlage, eine bestehende oder in zumutbarer Weise herstellbare Abschirmung des Wohngrundstücks in Richtung der Windkraftanlage, die Hauptwindrichtung und damit die häufigste Stellung des Rotors zu einem Wohnhaus, die topographische Situation, ein Sichtschutz durch Waldgebiete oder Gebäude, weitere Beeinträchtigungen durch bereits vorhandene Windkraftanlagen sowie die planungsrechtliche Lage des Wohnhauses herangezogen werden (vgl. BayVGH, U.v. 29.05.2009 - 22 B 08.1785 - juris Rn. 17, 23 m.w.N.; BayVGH, B.v. 1.12.2014 - 22 ZB 14.1594 - Rn. 16).

    Wer im Außenbereich wohnt, muss grundsätzlich mit der Errichtung dort privilegierter Windkraftanlagen und deren optischen Auswirkungen rechnen (vgl. OVG NRW, B.v. 17.1.2007 - 8 A 2042/06 - juris Rn. 17; HessVGH, B.v. 26.9.2013 - 9 B 1674.13 - juris Rn. 11; im Anschluss BayVGH, B.v. 1.12.2014 - 22 ZB 14.1594 - Rn. 20).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2018 - 3 LB 133/08

    Baugenehmigung von Windenergieanlagen; nachbarliches Klagerecht bei Rüge der

    Ein im Außenbereich gelegenes Grundstück wie das des Klägers ist im Gegenteil nicht in gleichem Maße schutzwürdig wie eine Wohnnutzung im Innenbereich oder gar in ausgewiesenen Wohngebieten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 01.12.2014 - 22 ZB 14.1594 -, juris).
  • VG Ansbach, 28.04.2015 - AN 11 K 14.01907

    Unbegründete Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 4 WKA

    In diesem Rahmen darf auch auf die Frage einer baurechtlichen Privilegierung sowie auf zumutbare (Eigen-)Schutzmaßnahmen abgestellt werden (OVG Münster v. 19.9.2012 - 8 A 339/12 - Rn 22; vgl. hierzu auch BayVGH v. 1.12.2014 - 22 ZB 14.1594 - Rn 20 = NVwZ-RR 2015, 284).

    So ist eine optisch bedrängende Wirkung von Windkraftanlagen in der Regel nicht mehr anzunehmen, wenn der Abstand zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlage mehr als Dreifache der Gesamthöhe der Anlage beträgt, wobei diese Richtwerte stets durch eine Abwägung des Einzelfalls ergänzt werden müssen (BayVGH v. 29.5.2009 - 22 B 08.1785 - Rn 23 = BayVBl 2010, 114; BayVGH v. 1.12.2014 - 22 ZB 14.1594 - Rn 15 = NVwZ-RR 2015, 284).

  • OVG Bremen, 28.09.2023 - 1 D 72/22

    Drittanfechtung; Flächennutzungsplan; Nachbarklage; Privilegierung; Rotor-In;

  • VG München, 07.12.2016 - Au 4 K 16.1019

    Erfolglose Nachbarklage (Landwirt) gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen

  • VGH Bayern, 15.07.2020 - 15 N 18.2110

    Fehlende Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde gegen einen Bebauungsplan für

  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 22 ZB 15.2412

    Konflikt von Windkraftanlagen und Wohnnutzung im Außenbereich

  • VGH Bayern, 20.12.2016 - 22 AS 16.2421

    Drittanfechtung einer Genehmigung für Windkraftanlagen - Anordnung der Fortdauer

  • VGH Bayern, 22.06.2015 - 15 ZB 13.1915

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Vorkaufsrechtsausübung durch Gemeinde;

  • VG Darmstadt, 17.06.2015 - 6 L 571/15

    Eilantrag der Stadt Michelstadt gegen geplantes Windrad abgelehnt

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2032

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01479

    Klage einer Nachbargemeinde gegen Windkraftanlage; Drittschutz bei

  • VG Ansbach, 08.02.2017 - AN 11 K 16.01742

    Vorhaben, Bescheid, Gutachten, Gemeinde, Genehmigung, Niederschlagswasser,

  • VG Ansbach, 19.03.2015 - AN 11 K 14.01539

    Klage gegen Windräder bei Lichtenau

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2160

    Erfolglose Nachbarklage gegen Windenergieanlagen

  • VG Ansbach, 19.03.2015 - AN 11 K 14.1539

    Verwaltungsgericht weist auch die letzte Klage gegen Windräder bei Lichtenau ab

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2171

    Windenergieanlagen - immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Nachbarklage

  • VG Ansbach, 02.11.2015 - AN 11 K 15.00639

    Artenschutzrechtliches Tötungsverbot; Beurteilungsspielraum; Zum Kollisionsrisiko

  • VG München, 26.01.2015 - M 1 SN 14.4722

    Windkraftanlagen nahe einer Gemeindegrenze; interkommunales Abstimmungsgebot;

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